Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tierbetreuung Jennifer-Lucie Segieth-Urban
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Tierbetreuungsvertrages von
Jennifer-Lucie Segieth-Urban , Schloßstraße 1A , 08134 Wildenfels.
1.2 Jennifer-Lucie Segieth-Urban wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch als Tierbetreuer/in bezeichnet.
1.3 Verträge werden schriftlich erteilt.
1.4 Die Erteilung von Aufträgen kann in schriftlicher, mündlicher oder in elektronischer Form erfolgen.
1.5 Der Betreuungsvertrag wird nur einmalig ausgehändigt und unterschrieben. Der Vertrag gilt für die Tierbetreuung fortlaufend. Dieser tritt bei jeder Übergabe des Tieres an den Tierbetreuer in Kraft. Sollten Änderungen eintreten, beispielsweise ein Tierhalter hat sich zusätzlich ein Tier angeschafft und dieses soll auch betreut werden, muss dieses schriftlich ergänzt und zum Betreuungsvertrag hinzugefügt werden.
1.6 Nebenabreden oder Änderungen des Betreuungsvertrages sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten werden.
1.7 Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
1.8 Der Tierhalter bestätigt, dass das Tier sein Eigentum ist und er über das Tier frei verfügen kann.
1.9 Der Tierhalter bestätigt, dass alle Angaben des Tieres vollständig und wahrheitsgetreu sind.
2. Preise
Die Preise werden separat aufgelistet oder können zwischen Tierhalter und Tierbetreuer je nach Aufwand und Gegebenheit persönlich vereinbart werden.
3. Zahlungsart
Die Zahlung erfolgt in bar oder per Überweisung nach Betreuungsende.
4. Tierbetreuung
4.1 Der Tierhalter versichert, dass sein Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten, Würmern und Parasiten ist. Wenn eine Änderung auftreten sollte, ist diese rechtzeitig mitzuteilen.
4.2 Der Tierbetreuer verpflichtet sich, das Tier art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz, sowie dessen Nebenbestimmungen, zu beachten.
4.4 Sollte das Tier Medikamente benötigen, werden vom Tierhalter auf einem Blatt der Name, die Art der Eingabe und die Dosierung notiert und sichtbar zu den Medikamenten gelegt oder vorab dem Tierbetreuuer persönlich übergeben.
4.5 Für den Gassi-Geh-Service wird das Tier vor Ort (z.B. Wohnung des Tierhalters oder einem anderen vorher vereinbarten Treffpunkt) abgeholt und zurückgebracht.
4.6 Sollte das Tier während des Aufenthaltes gegenüber Menschen und Tieren ein gefährliches Verhalten entwickeln, behält sich der Tierbetreuer bis zur Rückkehr des Tierhalters vor, das Tier anderweitig in sichere Verwahrung zu geben (Tierpension oder Tierheim). Sollten dadurch Mehrkosten entstehen, gehen diese zu Lasten des Tierhalters.
4.7 Bei der Betreuung beim Tierhalter (z.B. in seiner Wohnung/ Haus oder nach dem Gassi gehen) wird das Futter für den Zeitraum der Tierbetreuung vom Tierhalter gestellt. Die Fütterungszeit, die Menge und ob Spezialfutter benötigt wird, notiert der Tierhalter auf einem Blatt und legt es sichtbar für den Tierbetreuer zu dem Futter.
4.8 Die Vertragsparteien können jederzeit den Vertrag kündigen. Die Kündigung erfolgt schriftlich unter:
Jennifer-Lucie Segieth-Urban, Schloßstraße 1a, 08134 Wildenfels oder per E-Mail unter: tierbetreuung@fellnasenhochzehn.de
5. Versorgung durch den Tierarzt im Krankheitsfall
5.1 Im Krankheitsfall oder wenn der Tierbetreuer es für notwendig hält, besteht für den Tierbetreuer die Berechtigung, das Tier tierärztlich behandeln zu lassen.
5.2 Wenn durch die Diagnose des behandelten Tierarztes das Tier eingeschläfert werden muss, so wird dies nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem Tierhalter vorgenommen.
5.3 Alle beim Tierarzt entstehenden Kosten trägt der Tierhalter allein. Auch wenn der Tierhalter zuvor nicht erreichbar war und die Entscheidungen der Behandlung vom Tierbetreuer zum Wohl des Tieres allein getroffen werden musste.
5.4 Der Tierbetreuer behält sich das Recht vor, im Notfall einen Tierarzt in der Nähe aufzusuchen.
6. Haftung
6.1 Das Tier wird vom Tierbetreuer betreut und gepflegt. Während dieser Zeit bleibt der Tierhalter der Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
6.2 Die Haftung des Tierbetreuers wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6.3 Für Schäden, die das Tier während der Zeit bei der Tierbetreuung verursacht, übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung. Die Haftung des Tierbetreuers wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt
(siehe Punkt 5.2 in dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung).
6.4 Eine Haftung für ein Entlaufen oder sonstiges Abhandenkommen des Tieres, sowie das Ableben des Tieres wird nicht übernommen. Die Haftung des Tierbetreuers wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt (siehe Punkt 5.2 in dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung).
6.5 Für Tiere, die laut Betreuungsvertrag sogenannte Freigänger sind, übernimmt der Tierbetreuuer keine Haftung auf Verletzungen, Schäden oder Rückkehr des Tieres.
6.6 Für Schadensersatzansprüche, die durch falsche Angaben durch den Tierhalter im Betreuungsvertrag gemacht wurden, haftet der Tierbetreuer nicht.
6.7 Der Tierhalter wird im Betreuungsvertrag nach einer bestehenden Tierhalterhaftpflichtversicherung (für Hunde) gefragt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, wenn der Tierhalter keine Tierhalterhaftpflichtversicherung (für Hunde) besitzt und der Tierbetreuer trotzdem das Tier betreuen soll, das sämtliche Kosten für Schäden, die das Tier verusacht, vom Halter getragen werden.
6.8 Der Tierhalter wird im Betreuungsvertrag nach einer bestehenden Haftpflichtversicherung (z.B. für Katzen, Kaninchen) gefragt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, wenn der Tierhalter keine Haftpflichtversicherung (z.B. für Katzen, Kaninchen) besitzt und der Tierbetreuer trotzdem das Tier betreuen soll, das sämtliche Kosten für Schäden, die das Tier verusacht, vom Halter getragen werden.
7. Verzeichnispflicht des Tieres
Gemäß dem Tierschutzgesetz (TierSchG) ist Jennifer-Lucie Segieth-Urban verpflichtet ein Verzeichnis für die zu betreuuenden Tiere zu führen. Dazu gehören die Angabe von Name und Anschrift des Tierhalters, die Betreuungsdauer, sowie Name, Art und Rasse des Tieres. Sollten während der Betreuung Infektionskrankheiten oder andere Erkrankungen (leicht, schwer oder tödlich) auftreten, müssen diese mit aufgeführt werden.
8. Kommunikation
Bei Fragen oder Rückfragen nutzt der Tierbetreuer den Kontakt per E-Mail, telefonisch, SMS und Whatsapp mit dem Tierhalter.
9. Datenschutz
9.1 Personenbezogene Daten werden von dem Tierbetreuer ausschließlich zur Durchführung von Betreuungsverträgen verwendet. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von dem Tierbetreuer verarbeitet und gespeichert.
9.2 Der Tierbetreuer gibt personenbezogene Daten eines Kunden nicht, ohne dessen ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung, an Dritte weiter.
9.3 Ausgenommen hiervon sind Fälle, bei denen die Übermittlung von Daten notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben sind (z.B. Veterinäramt /Tierarzt/ Polizei).